Ihr Weg zur stationären Behandlung

Zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes werden in der Patientenaufnahme persönliche Daten aufgenommen und der Einweisungsschein und die Gesundheitskarte der Krankenkasse registriert. Selbstverständlich unterliegen alle persönlichen Informationen dem gesetzlichen Datenschutz, der Schweigepflicht und dem Sozialgeheimnis. Bitte geben Sie bei der Aufnahme schon an, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind und halten Sie bei Anspruch auch den Befreiungsausweis bereit.

Kostenübernahme und Kostenbeteiligung

Die Kostenübernahme für den Krankenhausaufenthalt liegt bei der Krankenkasse/Versicherung. Wir empfehlen vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt mit der Krankenkasse oder Versicherung zu sprechen, um die Kostenübernahme zu klären.

Patienten müssen für die Dauer ihres Aufenthaltes –höchstens 28 Tage im Jahr – eine Eigenbeteiligung (wobei Aufnahme- und Entlassungstag jeweils als ein Tag zählen) entrichten. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr schon im Krankenhaus waren, bringen Sie bitte die Quittungen für bezahlte Eigenanteile mit.

Wertgegenstände

Wertgegenstände, Schmuck und größere Geldbeträge sollten bitte zu Hause bleiben oder gegen Quittung in der Patientenverwaltung hinterlegt werden. Das Krankenhaus haftet nur für Geld und Wertsachen, die gegen Quittung zur Aufbewahrung übergeben worden sind.

Bitte bringen Sie folgendes mit – „Klinikkoffer“

Dokumente:

Hygiene- und Waschartikel:

Kleidung:

Sonstiges für den persönlichen Bedarf:

Umfassende medizinische Behandlung